{"id":15,"date":"2024-02-25T07:00:19","date_gmt":"2024-02-25T07:00:19","guid":{"rendered":"https:\/\/bootwandern.de\/?page_id=15"},"modified":"2024-02-25T07:00:19","modified_gmt":"2024-02-25T07:00:19","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bootwandern.de\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen Ihnen (Mieter) und Regental-Kanu, Jutta Peschke ( Kanuverleih: Vermieter), im Folgenden RTK genannt.<br>1<strong>. Zustandekommen des Vertrages<\/strong><br>Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Kanutour<br>oder dem Verleih von Gegenst\u00e4nden kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch (Internet) erfolgen. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschlu\u00df eines Vertrages auf Grundlage unseres Kataloges, Prospektes oder unserer Preisliste und unserer Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie unserer Zahlungsbedingungen dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung durch uns zustande.<br><strong>2. Bezahlung<\/strong><br>Der Anmelder haftet f\u00fcr die Zahlung der gemieteten Gegenst\u00e4nde unabh\u00e4ngig ob die Gegenst\u00e4nde abgenommen werden oder nicht. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 15 \u20ac je Boot und Tag f\u00e4llig. Die Restzahlung ist bei Antritt der Vermietung in bar oder 3 Tage vor Antritt per \u00dcberweisung zu entrichten. Bei kurzfristigen Terminen erfolgt die<br>Bezahlung vor Ort vor Antritt der Fahrt. Vor Antritt derbFahrt kann eine Kaution und\/oder eine Reinigungspauschale der geliehenen Gegenst\u00e4nde lt. Leihschein verlangt werden. Die Kaution oder Pauschale ist abh\u00e4ngig von unseren Leistungstr\u00e4gern und wird bei R\u00fcckgabe der Gegenst\u00e4nde in ordnungsgem\u00e4\u00dfen und sauberem Zustand zur\u00fcckerstattet.<br><strong>3. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br>Sollte die Kanumiete trotz unserer sorgf\u00e4ltigen Vorbereitung mit einem Mangel behaftet sein, so mindert sich f\u00fcr die Dauer des Mangels der Mietpreis. Der Mieter ist verpflichtet, den Mangel RTK sofort anzuzeigen, damit auch in seinem Sinne der Mangel behoben werden kann. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es schuldhaft unterlassen wird, den Mangel anzuzeigen. Wird die Kanutour infolge eines Mangels erheblich beeintr\u00e4chtigt, so kann der Mieter den Vertrag, nach einer angemessenen Frist in der der Mangel beseitigt werden kann, k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung ist erst zul\u00e4ssig, wenn wir diese Frist verstreichen<br>lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Jegliche Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngel enden mit dem Mietende. Alle Anspr\u00fcche m\u00fcssen Sie an folgende Adresse geltend machen: Regental-Kanu, Jutta Peschke, Hochweg 40, 93149 Nittenau.<br>4<strong>. R\u00fccktritt durch RTK<\/strong><br>Erfolgt auf eine Auftragsbest\u00e4tigung kein Zahlungseingang auf unser Konto binnen 2 Tagen, so sind wir befugt einseitig den Vertrag zu l\u00f6sen. Geleistete Zahlungen werden unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet. Weitere Anspr\u00fcche bestehen nicht.<br>Ist eine Durchf\u00fchrung der Kanutour auf Grund der Nebenbestimmungen der Schifffahrtsordnung nicht m\u00f6glich, so haften wir nicht! Anspr\u00fcche sind gegebenenfalls  an das LRA Schwandorf zu stellen.<br><strong>5. R\u00fccktritt durch Sie<\/strong><br>Sie k\u00f6nnen jederzeit vor Beginn der Kanutour oder der Miete von Gegenst\u00e4nden durch m\u00fcndliche oder schriftliche Erkl\u00e4rung zur\u00fccktreten. Sie erhalten unverz\u00fcglich eine schriftliche Stornobest\u00e4tigung. Eine Umbuchung kann wie eine Stornierung und erneute Buchung behandelt werden.<br><strong>6. Vorzeitige Beendigung (Abbruch)<\/strong><br>Eine Kanutour oder der Verleih von Gegenst\u00e4nden kann jederzeit ohne Angabe von Gr\u00fcnden abgebrochen, bzw. beendet werden. Ein Abbruch stellt in jeden Fall eine Leistungs\u00e4nderung dar. Daraus entstehende Mehrkosten auf Grund h\u00f6herer Gewalt (z. B.<br>Hochwasser) tr\u00e4gt RTK zu 50% mit. Liegt keine h\u00f6here Gewalt vor (z. B. schlechtes Wetter) so besteht kein Anspruch auf Erstattung. Eine R\u00fcckerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen bzw. Verleihzeiten besteht nicht. Eine zeitliche Abstimmung der R\u00fcckgabe ist mit uns unter Ber\u00fccksichtigung unserer freien Termine (insbesondere bei R\u00fcckholservice) zu treffen. Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet. Generell gilt: je fr\u00fcher Sie uns einen vorzeitigen Abbruch mitteilen, je k\u00fcrzer werden Ihre Wartezeiten, da wir Sie besser einplanen k\u00f6nnen. Auch Mehrkosten lassen sich ggf. dadurch vermeiden.<br><strong>7. Reservierung<\/strong><br>Eine Reservierung gilt generell ab dem Zeitpunkt der Reservierung f\u00fcr maximal 2 Tage. Ein Anspruch aufVerleih besteht nicht. Wird der reservierte Verleihgegenstand f\u00fcr eine Buchung f\u00fcr einen anderen Kunden ben\u00f6tigt und ist der Reservierende nicht unmittelbar erreichbar, so sind wir befugt die Reservierung aufzuheben.<br><strong>8. Haftung von RTK bei Kanutouren und Verleih von Gegenst\u00e4nden<\/strong><br>RTK haftet im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung f\u00fcr die den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Beschaffenheit, sowie den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Verleihgegenst\u00e4nde sowie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vorbereitung einer Kanutour und die Erf\u00fcllung der vertraglich vereinbarten Einzelleistungen (Transport der Kanus zum vereinbarten Treffpunkt, Stellung der f\u00fcr die Touren erforderlichen Ausr\u00fcstung, sowie sonstige einzelvertraglich vereinbarte Leistungen).<br>F\u00fcr Personen und\/oder Sachsch\u00e4den, die den Teilnehmern oder Dritten durch unsachgem\u00e4\u00dfes Bedienen der Gegenst\u00e4nde entstehen, haften wir ebenso wenig wir f\u00fcr<br>unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchf\u00fchrung einer Kanutour unm\u00f6glich machen, bzw. beeintr\u00e4chtigen. Die vereinbarten Termine sind aus organisatorischen Gr\u00fcnden u. U. nicht immer in vollem Umfang zu halten. Eine Haftung hieraus besteht nicht. Die Bootswanderung bzw. das Entleihen von Kanus erfolgt immer auf eigene Gefahr.<br><strong>9. Haftung von Ihnen<\/strong><br>Der Mieter haftet f\u00fcr Sch\u00e4den an bzw. den Verlust der ihnen \u00fcberlassenen Kanus und<br>Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden sowie den Sch\u00e4den, die Dritten bei der Durchf\u00fchrung einer Kanutour bzw. bei der Benutzung der Verleihgegenst\u00e4nde entstehen. Die Teilnehmer und insbesondere der Anmelder haftet f\u00fcr die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften bzw. Verordnungen (z. B. Naturschutzverordnungen).<br>10. Versicherungen<br>1<strong>0.1 Versicherungen des Verleihers<\/strong><br>Unsere Boote sind im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht versichert. Eine Versicherung gegen Diebstahl, Besch\u00e4digung und Verlust besteht nicht (auf dem deutschen Versicherungsmarkt f\u00fcr Kanus nach unserem Kenntnisstand nicht zu betriebswirtschaftlichen Bedingungen verf\u00fcgbar).<br><strong>10.2 Versicherungen des Kunden<\/strong><br>Eine Versicherung gegen Diebstahl, Besch\u00e4digung und Verlust mu\u00df durch den Kunden abgedeckt werden. <strong>Vorsicht: <\/strong>Bei privaten Haftpflichtversicherungen sind geliehene Gegenst\u00e4nde oftmals ausgeschlossen. Bei Gruppenversicherungen ist meistens gegen geringen Aufpreis eine Erweiterung m\u00f6glich. Wir empfehlen Ihnen den Abschlu\u00df von Reisegep\u00e4ck-, Reiseunfall-, Reisekrankenund Reisehaftpflichtversicherung. Im Vermietpreis sind keine Versicherungen enthalten.<br><strong>11. Sonstiges<\/strong><br><strong>11.1 Reisevertrag<\/strong><br>Die Organisation einer Kanutour bzw. der Verleih von Kanus f\u00fcr die selbstst\u00e4ndige Durchf\u00fchrung von Kanutouren f\u00e4llt nicht unter die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 651a ff. BGB (Reisevertrag).<br><strong>11.2 Insolvenzschutz und Buchungs- und Reiseunterlagen<\/strong><br>Der Sicherungsschein im Sinne von \u00a7651k. Abs. 3 BGB ist f\u00fcr die Vermietung von Gegenst\u00e4nden nicht notwendig.<br><strong>11.2 Hinweise und Verhaltensregeln<\/strong><br>Die Einhaltung der beigef\u00fcgten \u201eHinweise und Verhaltensregeln f\u00fcr Teilnehmer an Kanutouren und Entleiher von Kanus\u201c sind Vertragsbestandteil.<br><strong>11.3 Mietbootverordnung<\/strong><br>Auf allen bayerischen Fl\u00fcssen und Seen gilt die sog. Mietbootverordnung, die im wesentlichen den notwendigen Sicherheitszustand aller Mietboote beschreibt. Ein<br>Tragen der Rettungswesten wird darin vorgeschrieben.<br>11.<strong>4 Gewerbliche Bootsvermietung auf Binnenschiffahrtsgew\u00e4ssern<\/strong><br>F\u00fcr Binnenschiffahrtsgew\u00e4sser (z. B. Donau) besteht nicht f\u00fcr alle unserer Boote eine Zulassung. Sofern Sie eine Weiterfahrt auf der Donau beabsichtigen setzen Sie<br>sich mit uns vor Fahrtbeginn in Verbindung. Eine eigenm\u00e4chtige Weiterfahrt ist eine Ordnungswidrigkeit und mit hohen Geldstrafen verbunden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen Ihnen (Mieter) und Regental-Kanu, Jutta Peschke ( Kanuverleih: Vermieter), im Folgenden RTK genannt.1. Zustandekommen des VertragesDie Anmeldung zur Teilnahme an einer Kanutouroder dem Verleih von Gegenst\u00e4nden kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch (Internet) erfolgen. 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