Der Jugendzeltplatz Reichenbach befindet sich am Ortsanfang am linken Flussufer. Nach dem Wiedereinsetzen am Wehr im Walderbach sind es ca. 20 Paddelminuten.
Ansprechpartner:
Platzwartin Frau Dirnberger, Tel.: 09464/1349
Preise in Euro:
Gruppenpreis ab 10 Personen 2,00
Jugendliche bis 14 Jahre 2,00
Jugendliche über 14 Jahre 2,60
Erwachsene 3,10
Wohnwagen, Campingbusse und Wohnmobile 3,60
Preise haben den Stand 5/2002 und sind eine unverbindliche Auskunft. Irrtümer vorbehalten.
Verhaltensregeln für Zeltplatzbenutzer:
Die Zeltplatzbenutzer haben sich vor dem Aufstellen des Zeltes bei der Paltzwartin Fr. Dirnberger, Tel.: 09464/1349 oder beim 1. Bürgermeister Franz Pestenhofer, Sonnhof 8, Tel.: 09464/493 unbedingt anzumelden.
Den Schlüssel für das Sanitärgebäude, sowie die Münzen (0,50 Euro/5min.) für warmes Wasser in der Dusche erhalten Sie bei der Anmeldung. Ebenso erhalten Sie bei der Platzwartin Biertischgarnituren (1,00 Euro pro Garnitur und Tag).
Beim Aufstellen der Zelte ist den Anweisungen der Platzwartin Folge zu leisten. Den Standort der Zelte bestimmt die Platzwartin.
Der Zeltplatz darf mit Fahrzeugen nicht befahren werden. Ausgenommen sind der An- und Abtransport der Campingausrüstung, die An- und Abfahrt mit dem Wohnwagen, sowie Wohnmobile.
Im Umkreis von 10 m zur Treppe in den Regenfluss ist das Aufstellen von Zelten nicht gestattet.
Die Zeltgäste haben aufeinander Rücksicht zu nehmen. In der Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr darf die Nachtruhe durch Lärm nicht gestört werden.
Die Verunreinigung des Zeltplatzes und der ihm dienenden Anlagen ist zu vermeiden. Der Abfall muss sortiert und in die dafür vorgesehenen Behälter getrennt entsorgt werden. Die Behälter dafür befinden sich im Sanitärgebäude.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Die DJK-Sportanlagen stehen auch den Zeltplatzbenutzern zur Verfügung.
Der Spielplatz, Badeplatz und alle weiteren Anlagen sind auch den Dorfbewohnern zugänglich.
Wer gegen die Satzungsbestimmungen oder die Anordnungen der Platzwartin verstößt, wird unverzüglich vom Zeltplatz verwiesen.
Haftung:
Der Zeltplatzbenutzer haftet für Schäden an den Einrichtungen und Anlagen des Zeltplatzes nach den allgemeinen Bestimmungen.
Die Gemeinde haftet den Zeltplatzgästen nach den allgemeinen Bestimmungen. Jedoch ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen ausgeschlossen.
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