Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter) und Regental-Kanu, Jutta Peschke ( Kanuverleih: Vermieter), im Folgenden RTK genannt.
1. Zustandekommen des Vertrages
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Kanutour
oder dem Verleih von Gegenständen kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch (Internet) erfolgen. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluß eines Vertrages auf Grundlage unseres Kataloges, Prospektes oder unserer Preisliste und unserer Geschäftsbedingungen sowie unserer Zahlungsbedingungen dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch uns zustande.
2. Bezahlung
Der Anmelder haftet für die Zahlung der gemieteten Gegenstände unabhängig ob die Gegenstände abgenommen werden oder nicht. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 15 € je Boot und Tag fällig. Die Restzahlung ist bei Antritt der Vermietung in bar oder 3 Tage vor Antritt per Überweisung zu entrichten. Bei kurzfristigen Terminen erfolgt die
Bezahlung vor Ort vor Antritt der Fahrt. Vor Antritt derbFahrt kann eine Kaution und/oder eine Reinigungspauschale der geliehenen Gegenstände lt. Leihschein verlangt werden. Die Kaution oder Pauschale ist abhängig von unseren Leistungsträgern und wird bei Rückgabe der Gegenstände in ordnungsgemäßen und sauberem Zustand zurückerstattet.
3. Gewährleistung
Sollte die Kanumiete trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung mit einem Mangel behaftet sein, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Mietpreis. Der Mieter ist verpflichtet, den Mangel RTK sofort anzuzeigen, damit auch in seinem Sinne der Mangel behoben werden kann. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es schuldhaft unterlassen wird, den Mangel anzuzeigen. Wird die Kanutour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag, nach einer angemessenen Frist in der der Mangel beseitigt werden kann, kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir diese Frist verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Jegliche Ansprüche wegen Mängel enden mit dem Mietende. Alle Ansprüche müssen Sie an folgende Adresse geltend machen: Regental-Kanu, Jutta Peschke, Hochweg 40, 93149 Nittenau.
4. Rücktritt durch RTK
Erfolgt auf eine Auftragsbestätigung kein Zahlungseingang auf unser Konto binnen 2 Tagen, so sind wir befugt einseitig den Vertrag zu lösen. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Ist eine Durchführung der Kanutour auf Grund der Nebenbestimmungen der Schifffahrtsordnung nicht möglich, so haften wir nicht! Ansprüche sind gegebenenfalls an das LRA Schwandorf zu stellen.
5. Rücktritt durch Sie
Sie können jederzeit vor Beginn der Kanutour oder der Miete von Gegenständen durch mündliche oder schriftliche Erklärung zurücktreten. Sie erhalten unverzüglich eine schriftliche Stornobestätigung. Eine Umbuchung kann wie eine Stornierung und erneute Buchung behandelt werden.
6. Vorzeitige Beendigung (Abbruch)
Eine Kanutour oder der Verleih von Gegenständen kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen, bzw. beendet werden. Ein Abbruch stellt in jeden Fall eine Leistungsänderung dar. Daraus entstehende Mehrkosten auf Grund höherer Gewalt (z. B.
Hochwasser) trägt RTK zu 50% mit. Liegt keine höhere Gewalt vor (z. B. schlechtes Wetter) so besteht kein Anspruch auf Erstattung. Eine Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen bzw. Verleihzeiten besteht nicht. Eine zeitliche Abstimmung der Rückgabe ist mit uns unter Berücksichtigung unserer freien Termine (insbesondere bei Rückholservice) zu treffen. Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet. Generell gilt: je früher Sie uns einen vorzeitigen Abbruch mitteilen, je kürzer werden Ihre Wartezeiten, da wir Sie besser einplanen können. Auch Mehrkosten lassen sich ggf. dadurch vermeiden.
7. Reservierung
Eine Reservierung gilt generell ab dem Zeitpunkt der Reservierung für maximal 2 Tage. Ein Anspruch aufVerleih besteht nicht. Wird der reservierte Verleihgegenstand für eine Buchung für einen anderen Kunden benötigt und ist der Reservierende nicht unmittelbar erreichbar, so sind wir befugt die Reservierung aufzuheben.
8. Haftung von RTK bei Kanutouren und Verleih von Gegenständen
RTK haftet im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung für die den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Beschaffenheit, sowie den ordnungsgemäßen Zustand der Verleihgegenstände sowie die ordnungsgemäße Vorbereitung einer Kanutour und die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Einzelleistungen (Transport der Kanus zum vereinbarten Treffpunkt, Stellung der für die Touren erforderlichen Ausrüstung, sowie sonstige einzelvertraglich vereinbarte Leistungen).
Für Personen und/oder Sachschäden, die den Teilnehmern oder Dritten durch unsachgemäßes Bedienen der Gegenstände entstehen, haften wir ebenso wenig wir für
unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung einer Kanutour unmöglich machen, bzw. beeinträchtigen. Die vereinbarten Termine sind aus organisatorischen Gründen u. U. nicht immer in vollem Umfang zu halten. Eine Haftung hieraus besteht nicht. Die Bootswanderung bzw. das Entleihen von Kanus erfolgt immer auf eigene Gefahr.
9. Haftung von Ihnen
Der Mieter haftet für Schäden an bzw. den Verlust der ihnen überlassenen Kanus und
Ausrüstungsgegenständen sowie den Schäden, die Dritten bei der Durchführung einer Kanutour bzw. bei der Benutzung der Verleihgegenstände entstehen. Die Teilnehmer und insbesondere der Anmelder haftet für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften bzw. Verordnungen (z. B. Naturschutzverordnungen).
10. Versicherungen
10.1 Versicherungen des Verleihers
Unsere Boote sind im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht versichert. Eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust besteht nicht (auf dem deutschen Versicherungsmarkt für Kanus nach unserem Kenntnisstand nicht zu betriebswirtschaftlichen Bedingungen verfügbar).
10.2 Versicherungen des Kunden
Eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust muß durch den Kunden abgedeckt werden. Vorsicht: Bei privaten Haftpflichtversicherungen sind geliehene Gegenstände oftmals ausgeschlossen. Bei Gruppenversicherungen ist meistens gegen geringen Aufpreis eine Erweiterung möglich. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekrankenund Reisehaftpflichtversicherung. Im Vermietpreis sind keine Versicherungen enthalten.
11. Sonstiges
11.1 Reisevertrag
Die Organisation einer Kanutour bzw. der Verleih von Kanus für die selbstständige Durchführung von Kanutouren fällt nicht unter die Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB (Reisevertrag).
11.2 Insolvenzschutz und Buchungs- und Reiseunterlagen
Der Sicherungsschein im Sinne von §651k. Abs. 3 BGB ist für die Vermietung von Gegenständen nicht notwendig.
11.2 Hinweise und Verhaltensregeln
Die Einhaltung der beigefügten „Hinweise und Verhaltensregeln für Teilnehmer an Kanutouren und Entleiher von Kanus“ sind Vertragsbestandteil.
11.3 Mietbootverordnung
Auf allen bayerischen Flüssen und Seen gilt die sog. Mietbootverordnung, die im wesentlichen den notwendigen Sicherheitszustand aller Mietboote beschreibt. Ein
Tragen der Rettungswesten wird darin vorgeschrieben.
11.4 Gewerbliche Bootsvermietung auf Binnenschiffahrtsgewässern
Für Binnenschiffahrtsgewässer (z. B. Donau) besteht nicht für alle unserer Boote eine Zulassung. Sofern Sie eine Weiterfahrt auf der Donau beabsichtigen setzen Sie
sich mit uns vor Fahrtbeginn in Verbindung. Eine eigenmächtige Weiterfahrt ist eine Ordnungswidrigkeit und mit hohen Geldstrafen verbunden.